Sie gehören zu einem der folgenden therapeutisch tätigen Berufsgruppen?
Sie haben die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung?
Ihr Patient*in hat eine der folgenden psychischen Erkrankungen?
Sie haben den GAF-Wert berücksichtigt und festgestellt?
Mit Hilfe der GAF-Skala (GAF = Global Assessment of Functioning) kann das allgemeine Funktionsniveau von psychiatrisch erkrankten Patient*innen erfasst werden. Auf der Skala werden nur die psychischen sozialen oder beruflichen Funktionsbereiche beurteilt, nicht jedoch Beeinträchtigungen aufgrund von körperlichen Einschränkungen. Bei der Verordnung von Soziotherapie spielt die GAF-Skala eine wichtige Rolle. Der GAF-Wert liegt hier bei 40 oder niedriger.
Wichtiger Hinweis:
Erachtet ein Arzt*Ärztin, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für den Patient*in als erforderlich, überweist er zu einem Arzt*Ärztin oder Psychotherapeut*in mit der entsprechenden Genehmigung. Schafft der Patient*in es nicht, alleine den Kolleg*in aufzusuchen, greift eine Ausnahmeregelung:
Der überweisende Arzt*Ärztin darf einen Soziotherapeut*in bei der Verordnung hinzuziehen, der den / die Patient*in motivieren soll, einen Facharzt*Fachärztin oder Psychotherapeut*in aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ärzte*Ärtztinnen, da Psychotherapeut*innen nicht überweisen dürfen.
Weitere Informationen:
Flyer „PraxisWissen Soziotherapie“ zum download: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf
Weitere Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/soziotherapie.php